Allgemeine Geschäftsbedingungen

Updated: May 10, 2025

Bitte lesen Sie diese Nutzungsbedingungen vollständig und sorgfältig durch, bevor Sie die Website und die Dienste (wie in Abschnitt 1 unten beschrieben) nutzen. Diese Nutzungsbedingungen, einschließlich der in Abschnitt 1a unten einbezogenen weiteren Dokumente (zusammen das „Vereinbarung“), legen die rechtlich verbindlichen Bedingungen für Ihre Nutzung der Website und der Dienste fest.

DURCH DEN ZUGRIFF AUF DIE WEBSITE ODER DIE REGISTRIERUNG UND/ODER NUTZUNG DER DIENSTE IN IRGENDEINER FORM ERKLÄREN SIE, DASS SIE DIESE VEREINBARUNG UND ALLE HIERIN BEZUG GENOMMENEN BETRIEBSREGELN, RICHTLINIEN UND VERFAHREN GELESEN, VERSTANDEN UND AKZEPTIERT HABEN, WOBEI DIESE VON ZEIT ZU ZEIT AKTUALISIERT WERDEN KÖNNEN, WIE UNTEN DARGELEGT. SIE DÜRFEN DIE WEBSITE ODER DIE DIENSTE NICHT NUTZEN, WENN SIE DIESER VEREINBARUNG NICHT AUSDRÜCKLICH UND BEDINGUNGSLOS ZUSTIMMEN.

SIE DÜRFEN DIE WEBSITE UND DIE DIENSTE NUR NUTZEN, WENN: (I) SIE IM NAMEN EINER ORGANISATION HANDELN; ODER (II) WENN SIE ALS NATÜRLICHE PERSON AUSSCHLIESSLICH ODER ÜBERWIEGEND ZU GEWERBLICHEN ZWECKEN HANDELN. SIE DÜRFEN DIE WEBSITE UND DIE DIENSTE NICHT NUTZEN, WENN WEDER (I) NOCH (II) AUF SIE ZUTREFFEN.

Wenn Sie im Namen einer Organisation zustimmen, versichern und garantieren Sie, dass Sie hierzu bevollmächtigt sind. Sollte Ihre Organisation jedoch einen separaten Vertrag mit Commercewerk über die Nutzung der Dienste abgeschlossen haben, so gilt im Falle von Widersprüchen vorrangig dieser separate Vertrag anstelle dieser Vereinbarung.

MIT AUSNAHME BESTIMMTER ARTEN VON STREITIGKEITEN, DIE IM ABSCHNITT ZUR SCHLICHTUNG UNTEN DEFINIERT SIND, ERKLÄREN SIE SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS STREITIGKEITEN ZWISCHEN IHNEN UND COMMERCEWERK DURCH VERBINDLICHE, EINZELVERFAHRENS-SCHLICHTUNG BEIGELEGT WERDEN UND SIE AUF IHR RECHT VERZICHTEN, AN EINER SAMMELKLAGE ODER EINER GRUPPENSCHLICHTUNG TEILZUNEHMEN.

In dieser Vereinbarung bezeichnet „Kunde“ entweder Sie persönlich oder, wenn Sie im Namen einer Organisation handeln, diese Organisation; „Commercewerk“ bezeichnet die in Anhang 1 aufgeführte Vertragspartei, deren Kontakt- und weitere Angaben in Anhang 2 dargelegt sind. Commercewerk und der Kunde werden jeweils als „Partei“ und gemeinsam als die „Parteien“ bezeichnet.

IN ANERKENNUNG DER IN DIESER VEREINBARUNG FESTGELEGTEN BESTIMMUNGEN UND VERPFLICHTUNGEN UND IN ANERKENNUNG DES EMPFANGS UND DER ANGEMESSENHEIT WEITERER WERTVOLLER GEGENLEISTUNGEN VEREINBAREN DIE PARTEIEN FOLGENDES.

1. Dienste von Commercewerk Commercewerk bietet eine Vielzahl von Kommunikationsdiensten („Dienste“) an, die auf https://commercewerk.de/ (der „Website“) beschrieben sind. Dazu gehören insbesondere APIs, SDKs, Software, Code-Snippets, Dokumentationen, weiterer technischer Support, die Website selbst sowie weitere Funktionen, Features und Verbindungsmöglichkeiten, die über die proprietäre Plattform von Commercewerk bereitgestellt werden. Diese Vereinbarung regelt die jeweiligen Verpflichtungen der Parteien in Bezug auf die Website sowie alle vom Kunden genutzten oder ihm bereitgestellten Dienste.

a. Zusätzliche Bedingungen und Richtlinien

Diese Vereinbarung bezieht sich zusätzlich auf folgende Bedingungen:
Die Bedingungen der Commercewerk-Datenschutzerklärung, abrufbar unter https://commercewerk.de/privacy-policy („Datenschutzerklärung“), gelten ebenfalls für die Nutzung der Dienste und der Website. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Nutzungsbedingungen und den vorgenannten zusätzlichen Bedingungen und Richtlinien gelten letztere vorrangig.

Änderungen der Dienste

Commercewerk behält sich das Recht vor, die Dienste von Zeit zu Zeit zu ändern, insbesondere um auf Änderungen in der Branche, auf Anforderungen von Netzbetreibern oder anderen Partnern von Commercewerk sowie auf geltende Gesetze und Vorschriften zu reagieren. Es liegt in der Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass seine Nutzung mit der jeweils aktuellen Funktionalität der Dienste kompatibel ist.
Commercewerk wird sich in angemessener Weise bemühen, die Abwärtskompatibilität der Dienste aufrechtzuerhalten. Sollte dies nicht möglich sein, wird Commercewerk dem Kunden mindestens 60 Tage vor Inkrafttreten solcher Änderungen, die keine Abwärtskompatibilität gewährleisten, eine Mitteilung zukommen lassen — entweder durch einen Hinweis auf der Website, durch eine Benachrichtigung über die Dienste oder auf einem anderen geeigneten elektronischen Kommunikationsweg.
Commercewerk kann nach eigenem Ermessen einzelne Dienste oder Bestandteile davon jederzeit aussetzen oder einstellen. In diesem Fall wird Commercewerk den Kunden durch einen Hinweis auf der Website, durch eine Benachrichtigung über die Dienste oder auf einem anderen geeigneten elektronischen Kommunikationsweg informieren.

2. Kundenkonto

Um auf bestimmte Dienste, einschließlich solcher über die Website, zugreifen und diese nutzen zu können, muss der Kunde ein Konto („Konto“) auf der Website erstellen. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Registrierung genaue, vollständige und aktuelle Kontoinformationen anzugeben und diese gegebenenfalls rechtzeitig zu aktualisieren. Der Kunde ist allein verantwortlich für sämtliche Aktivitäten, die über sein Konto (einschließlich etwaiger Unterkonten) erfolgen, einschließlich über die Kundenanwendung (wie unten definiert), sowie für die sichere Aufbewahrung seines Passworts. Vorbehaltlich Abschnitt 11a haftet Commercewerk nicht für Schäden, die durch eine unbefugte Nutzung des Kontos entstehen.
Der Kunde versichert und gewährleistet, dass er ordnungsgemäß zur Geschäftsausübung berechtigt ist und die Dienste in allen Rechtsgebieten, in denen er tätig ist, nutzen darf. Der Kunde ist verpflichtet, Commercewerk unverzüglich über jede Änderung seiner Berechtigung zur Nutzung der Dienste (einschließlich Änderungen oder dem Entzug erforderlicher Lizenzen), über Sicherheitsverletzungen oder ihm bekannte unbefugte Nutzungen seines Kontos zu informieren.
Nach Beendigung dieser Vereinbarung kann der Kunde sein Konto durch eine E-Mail an support@commercewerk.de löschen lassen. Ungeachtet der Löschung des Kundenkontos und vorbehaltlich der Bestimmungen der Datenschutzvereinbarung (DPA) kann Commercewerk Kundendaten in dem Umfang aufbewahren, wie dies zur Einhaltung geltender gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist.

3. Gebühren und Zahlung

a. Kostenpflichtige Dienste

Der Kunde verpflichtet sich, die für die Nutzung der Dienste geltenden Entgelte und Gebühren gemäß der auf der Website abrufbaren Preisseite (zugänglich hier) zu zahlen, einschließlich etwaiger zukünftiger Änderungen. Abweichend hiervon gelten andere Preise nur, wenn entweder:
(i) der Kunde und Commercewerk eine separate schriftliche Vereinbarung oder Zusatzvereinbarung über Sonderpreise für bestimmte Dienste und/oder länderspezifische Preise getroffen haben; oder
(ii) schriftlich anderweitig vereinbart wurde, dass Sonderpreise Anwendung finden.

Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, zusätzliche Gebühren bei übermäßiger oder missbräuchlicher Nutzung der Dienste gemäß den Vorgaben der Nutzungsrichtlinie (AUP) oder bei Gebühren Dritter, die aufgrund eines AUP-Verstoßes des Kunden entstehen, zu zahlen. Commercewerk behält sich das Recht vor, alle geltenden Entgelte und Gebühren nach angemessener Vorankündigung zu ändern (z. B. durch Mitteilung auf der Website oder über die Dienste). Die fortgesetzte Nutzung der Dienste nach Inkrafttreten solcher Änderungen stellt die Zustimmung des Kunden zur Zahlung der neuen Entgelte dar.

b. Vorauszahlung

Sofern in Abschnitt 3c nichts anderes geregelt ist, sind die Dienste im Voraus und in der von Commercewerk angegebenen Währung, Häufigkeit und Zahlungsfrist ohne Abzüge, Zurückbehaltungen oder Gegenforderungen zu zahlen. Für bestimmte Dienste akzeptiert Commercewerk wiederkehrende Zahlungen, wie zwischen Commercewerk und dem Kunden auf der Website vereinbart.
Entscheidet sich der Kunde für ein automatisches Aufladen (Auto-Reload), erkennt er an, dass es sich um ein wiederkehrendes Zahlungsmodell handelt, für das der Kunde bis zur Kündigung verantwortlich ist. Commercewerk kann wiederkehrende Gebühren (z. B. monatlich) ohne weitere Zustimmung des Kunden abbuchen, bis der Kunde Commercewerk eine entsprechende Kündigung mitteilt, deren Eingang bestätigt wird.
Solche Mitteilungen betreffen nur zukünftige Abbuchungen, nicht aber solche, die bereits in Bearbeitung sind. Der Kunde ist verpflichtet, stets aktuelle, vollständige und korrekte Abrechnungsdaten anzugeben und im Falle von Änderungen (z. B. Adresse, Kreditkartendaten) oder bei Sicherheitsbedenken (z. B. unbefugte Nutzung) Commercewerk oder den Zahlungsdienstleister unverzüglich zu informieren. Änderungen können im Kontobereich vorgenommen werden. Unterlässt der Kunde dies, darf Commercewerk weiterhin Gebühren für kostenpflichtige Dienste erheben, bis das Auto-Reload deaktiviert oder der Dienst beendet wurde.
Der Kunde kann die Zahlungsmethode oder Auto-Reload jederzeit im Kontobereich ändern oder deaktivieren.

c. Nachträgliche Zahlung

Wenn schriftlich vereinbart, kann Commercewerk dem Kunden die Dienste monatlich im Nachhinein in Rechnung stellen. Zahlungen sind dann binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Rechnungen können an die im Kundenkonto angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden und gelten mit dem Versanddatum als zugestellt.
Bei Zahlungsverzug kann Commercewerk Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat oder dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz (je nachdem, welcher niedriger ist) sowie Mahnkosten verlangen.
Bei Rechnungsbeträgen über 1.000 EUR (oder dem entsprechenden Gegenwert) kann der Kunde die Zahlung des strittigen Teils zurückhalten, wenn er Commercewerk innerhalb der Frist gemäß Abschnitt 3e darüber informiert. Bei niedrigeren Beträgen muss der Kunde den vollen Betrag zahlen und der Streit wird im Nachhinein geklärt. Commercewerk kann ein Kreditlimit festlegen.

d. Steuern

Sofern auf der Preisseite nichts anderes angegeben ist, verstehen sich alle Entgelte exklusive etwaiger Steuern, Abgaben, Gebühren oder sonstiger behördlicher Belastungen („Steuern“). Der Kunde ist allein verantwortlich für alle mit der Nutzung der Dienste verbundenen Steuern, mit Ausnahme von Steuern auf Commercewerks Nettoeinkommen.
Wenn der Kunde Commercewerk eine gültige Steuerbefreiungsbescheinigung vorlegt und diese anerkannt wird, entfallen entsprechende Steuerpflichten zukünftig. Sollte eine Steuerbehörde die Steuerbefreiung rückwirkend nicht anerkennen, trägt der Kunde die entsprechenden Steuern und ggf. Strafzahlungen.

e. Rechnungsstreitigkeiten

Rechnungsstreitigkeiten müssen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum (bzw. dem Ende des betreffenden Dienstleistungszeitraums, wenn keine Rechnung vorliegt) durch eine E-Mail an support@commercewerk.de gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Beanstandung ausgeschlossen.
Die Parteien bemühen sich in gutem Glauben um eine einvernehmliche Lösung. Laufende Streitigkeiten entbinden den Kunden nicht von der fristgerechten Zahlung unbestrittener Beträge. Kann keine Einigung erzielt werden, gilt Abschnitt 13 dieser Vereinbarung.
Sofern nicht ausdrücklich anders geregelt, sind gezahlte Entgelte nicht erstattungsfähig.

4. Kundenanwendung – Lizenz

Vorbehaltlich der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Kunden gewährt Commercewerk dem Kunden hiermit eine eingeschränkte, widerrufliche, persönliche, nicht-exklusive, nicht übertragbare (außer wie in diesem Abschnitt 4 vorgesehen), nicht unterlizenzierbare Lizenz, beginnend mit dem Datum, an dem dem Kunden der Zugang zu den entsprechenden Diensten gewährt wird, bis zum früheren der folgenden Zeitpunkte: dem Datum der Beendigung dieser Vereinbarung oder der Kündigung des Kundenkontos (die „Laufzeit“), um: (i) die von Commercewerk zur Verfügung gestellte Dokumentation und APIs zu nutzen, um eine eigene Anwendung zu erstellen, die mit den Diensten kommuniziert („Kundenanwendung“); und (ii) die Dienste über die Kundenanwendung den Endnutzern des Kunden („Endnutzer“) bereitzustellen.

Der Kunde ist berechtigt, die oben genannte Lizenz an seine verbundenen Unternehmen (wie unten definiert) zu unterlizenzieren, vorausgesetzt, dass: (i) diese verbundenen Unternehmen über das Kundenkonto handeln; (ii) der Kunde gegenüber Commercewerk für Handlungen oder Unterlassungen dieser verbundenen Unternehmen so verantwortlich und haftbar ist, als wären es Handlungen oder Unterlassungen des Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung; und (iii) der Kunde bleibt der alleinige Ansprechpartner für Commercewerk in Bezug auf diese Vereinbarung.

Ein „verbundenes Unternehmen“ („Affiliate“) einer Partei bezeichnet jedes Unternehmen, das diese Partei kontrolliert, von dieser Partei kontrolliert wird oder gemeinsam mit dieser Partei unter gemeinsamer Kontrolle steht.

5. Einschränkungen

Der Kunde verpflichtet sich (und stellt sicher, dass auch seine Endnutzer und verbundenen Unternehmen sich verpflichten), Folgendes nicht zu tun und keine anderen Parteien zu autorisieren, zu unterstützen oder ihnen zu ermöglichen, Folgendes zu tun:

a. die Dienste an Dritte zu übertragen, weiterzuverkaufen, zu vermieten, zu lizenzieren oder anderweitig Dritten zugänglich zu machen, außer zur Nutzung der Dienste durch den Kunden zur Bereitstellung der Kundenanwendung an Dritte gemäß Abschnitt 4;

b. die Website oder die Dienste in einer Weise zu nutzen, die gegen die Nutzungsrichtlinien (AUP) verstößt;

c. den Quellcode oder zugrunde liegende Ideen oder Algorithmen eines Teils der Website oder der Dienste zu entschlüsseln, dekompilieren, disassemblieren, zurückentwickeln (Reverse Engineering) oder anderweitig durch irgendein Verfahren oder Vorgehen zu versuchen, abzuleiten, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht nicht untersagt;

d. Teile der Website oder der Dienste zu verändern, zu modifizieren, zu übersetzen oder anderweitig abgeleitete Werke davon zu erstellen, außer: (i) soweit dies durch spezifische Lizenzbedingungen gestattet ist, die Commercewerk bestimmten Softwarekomponenten oder Software Development Kits beilegt; und (ii) soweit dies durch geltendes Recht nicht untersagt ist;

e. die Dienste im Zusammenhang mit Anrufarten zu nutzen, die dazu führen würden, dass Commercewerk Ursprungszugangsgebühren, „DIP“-Gebühren lokaler Netzbetreiber oder andere Anrufgebühren entstehen, die einem Rückbelastungsverfahren, einer Rückbuchung oder ähnlichen Kosten unterliegen könnten;

f. die Dienste in einer Weise zu nutzen oder deren Nutzung zu gestatten, die darauf abzielt, Gebühren oder Entgelte zu vermeiden, die Commercewerk gemäß dieser Vereinbarung ordnungsgemäß zustehen.

6. Geistiges Eigentum

a. Kundenanwendung und Anwendungsinhalte.

Der Kunde oder seine Lizenzgeber besitzen und behalten alle Rechte, Titel und Interessen (einschließlich geistiger Eigentumsrechte) an Kundenanwendungen und allen Inhalten, die ursprünglich vom Kunden oder dessen Endnutzern über die Kundenanwendungen oder Dienste veröffentlicht oder übertragen wurden („Anwendungsinhalte“). Der Kunde ermächtigt Commercewerk, die Anwendungsinhalte zu verwenden und deren Verwendung zu gestatten, um die Dienste bereitzustellen, seine sonstigen Verpflichtungen zu erfüllen und seine Rechte aus diesem Vertrag auszuüben.

b. Vorschläge.

Vom Kunden vorgeschlagene Verbesserungen und Feedback hinsichtlich der Website und der Dienste sind keine vertraulichen Informationen (wie unten definiert). Der Kunde gewährt Commercewerk ein uneingeschränktes, unwiderrufliches, vollständig abgegoltenes und nicht exklusives Recht, diese Vorschläge und Rückmeldungen für jegliche Zwecke zu nutzen.

c. Commercewerk-Dienste und Commercewerk-Inhalte.

Commercewerk oder dessen Lizenzgeber besitzen und behalten alle Rechte, Titel und Interessen (einschließlich geistiger Eigentumsrechte) an der Website und den Diensten sowie sämtlicher zugehöriger Dokumentationen und Materialien, die von oder im Auftrag von Commercewerk im Zusammenhang damit bereitgestellt werden, einschließlich aller Verbesserungen, Modifikationen und abgeleiteten Werke davon. Abgesehen von der Kundenanwendung und den Anwendungsinhalten liegen alle Rechte, Titel und Interessen (einschließlich geistiger Eigentumsrechte) an allen Inhalten, die von oder im Auftrag von Commercewerk über die Website oder die Dienste bereitgestellt werden (zusammen „Commercewerk-Inhalte“), bei Commercewerk oder dessen Lizenzgebern.

d. Öffentlichkeitsarbeit.

Sofern hierin nicht ausdrücklich gestattet, erhält keine Partei eine Lizenz oder ein sonstiges Recht (ausdrücklich, stillschweigend oder anderweitig), Marken, Urheberrechte, Dienstleistungsmarken, Logos, Handelsnamen, Patente, Geschäftsgeheimnisse oder sonstige Formen geistigen Eigentums der anderen Partei oder deren verbundenen Unternehmen ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung der anderen Partei zu nutzen. Der Kunde wird keine Pressemitteilung oder sonstige öffentliche Erklärung in Bezug auf diese Vereinbarung herausgeben, außer wenn dies nach geltendem Recht oder aufgrund einer behördlichen Vorgabe erforderlich ist oder Commercewerk dies schriftlich durch einen bevollmächtigten Vertreter der Unternehmenskommunikation von Commercewerk genehmigt hat. Commercewerk darf den Kunden mit dessen Namen, Marken und/oder Logos in Marketingmaterialien, Präsentationen und Websites benennen.

e. Hinweise und Beschränkungen.

Die Website und die Dienste können Commercewerk-Inhalte enthalten, einschließen oder mit diesen interagieren, die urheberrechtlich, markenrechtlich, patentrechtlich, als Geschäftsgeheimnis geschützt oder sonstigen Eigentumsrechten unterliegen und nach europäischem sowie anderem anwendbarem Recht und internationalen Übereinkommen geschützt sind. Der Kunde verpflichtet sich, alle Urheberrechtshinweise, Informationen und Beschränkungen, die in den über die Website und Dienste zugänglichen Commercewerk-Inhalten enthalten sind, einzuhalten und aufrechtzuerhalten.

7. Vertraulichkeit

a. Vertrauliche Informationen.

„Vertrauliche Informationen“ sind alle nicht-öffentlichen Informationen oder Daten, gleichgültig, ob sie in greifbarer Form vorliegen, die von einer Partei offengelegt werden und als vertraulich oder proprietär gekennzeichnet oder anderweitig so bezeichnet sind, oder die angesichts der Art der Informationen und der Umstände der Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich verstanden werden sollten. „Vertrauliche Informationen“ schließen keine Informationen ein, die: (i) ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich zugänglich sind; (ii) der empfangenden Partei ohne Einschränkung vor der Offenlegung durch die offenlegende Partei ordnungsgemäß bekannt waren; (iii) der empfangenden Partei ohne Verletzung der Rechte der offenlegenden Partei von einer anderen Person ordnungsgemäß und ohne Einschränkung offengelegt wurden; oder (iv) von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Nutzung oder Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei entwickelt wurden. Jede Partei verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen der anderen Partei ausschließlich gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags (und für Commercewerk zur Erbringung der Dienste) zu verwenden und diese Informationen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist hier anderweitig gestattet oder erforderlich, damit Commercewerk die Dienste erbringen oder andere in der Datenschutzrichtlinie genannte Offenlegungen vornehmen kann. Jede Partei verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen der anderen Partei mit angemessener Sorgfalt vor unbefugter Nutzung und Offenlegung zu schützen. Jede Partei darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei ganz oder teilweise ihren Mitarbeitern, Vertretern, anderem Personal, tatsächlichen oder potenziellen Investoren sowie Unterauftragnehmern offenlegen, sofern diese die Informationen kennen müssen und verpflichtet sind, diese entsprechend den Bedingungen dieses Abschnitts vertraulich zu behandeln.

Darüber hinaus darf Commercewerk diese Vereinbarung im Rahmen einer vergleichbaren Geheimhaltungsvereinbarung als Antwort auf eine Due-Diligence-Anfrage eines Dritten im Zusammenhang mit einer Finanzierung oder einem unternehmensbezogenen Geschäftsvorfall außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs offenlegen. Jede Partei darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenlegen, soweit dies gesetzlich oder durch behördliche Vorschriften, ein Gerichtsverfahren oder eine gerichtliche Anordnung erforderlich ist; vorausgesetzt, dass die Partei, vorbehaltlich geltender Gesetze und Vorschriften, die andere Partei unverzüglich über die erforderliche Offenlegung informiert, damit diese Partei eine Schutzanordnung oder ein anderes geeignetes Rechtsmittel beantragen kann.

8. Schadloshaltung

a. Schadloshaltung durch den Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen Commercewerk, dessen verbundene Unternehmen und Unterauftragnehmer sowie deren Geschäftsführer, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter und Personal (jeweils eine „Commercewerk entschädigte Partei“) zu verteidigen, schadlos zu halten und von jeglichen Verlusten, Schäden, Ausgaben und Kosten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gerichtskosten und angemessene Anwaltsgebühren) freizustellen, soweit diese aus Ansprüchen oder Klagen entstehen, die von oder im Namen einer Regierungs- oder Aufsichtsbehörde oder eines sonstigen Dritten gegen eine Commercewerk entschädigte Partei erhoben werden und die sich ergeben aus oder im Zusammenhang stehen mit: (i) der unbefugten oder verbotenen Nutzung der Dienste, einschließlich Verstößen gegen die AUP oder geltendes Recht oder Vorschriften durch den Kunden, seine verbundenen Unternehmen oder deren Endnutzer, Mitarbeiter, sonstiges Personal, Vertreter oder Unterauftragnehmer; (ii) Inhalten der Anwendung; (iii) Ansprüchen von Endnutzern, soweit diese versuchen, die Haftung oder Verpflichtungen einer Commercewerk entschädigten Partei über die in diesem Vertrag festgelegten Beschränkungen und Haftungsausschlüsse hinaus auszudehnen; oder (iv) grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten des Kunden, seiner verbundenen Unternehmen oder deren Mitarbeiter, Vertreter oder Unterauftragnehmer.

b. Verfahren

Im Falle eines Anspruchs, auf den die Schadloshaltung nach Abschnitt 8a Anwendung findet: (i) wird Commercewerk den Kunden unverzüglich benachrichtigen, nachdem Commercewerk von dem Anspruch Kenntnis erlangt hat, und dem Kunden die Informationen und Unterstützung zur Verfügung stellen, die dieser zur angemessenen Reaktion auf den Anspruch benötigt; (ii) hat der Kunde die Hauptkontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs, wobei Commercewerk das Recht hat, auf eigene Kosten an der Verteidigung und an Beilegungsverhandlungen teilzunehmen; (iii) darf der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Commercewerk keine Beilegung oder Kompromiss eingehen, die ein Schuldanerkenntnis oder die Akzeptanz von Fehlverhalten seitens Commercewerk beinhaltet; und (iv) falls der Kunde nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Benachrichtigung die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs übernimmt, kann Commercewerk dies auf Kosten des Kunden tun.

9. Garantien und Haftungsausschlüsse

a. Zusicherungen

Jede Partei sichert der anderen zu und gewährleistet, dass sie (i) die gesellschaftliche Befugnis und Vollmacht besitzt, diesen Vertrag abzuschließen und ihre Verpflichtungen daraus zu erfüllen; und (ii) berechtigt ist, Geschäfte zu tätigen sowie die Dienste bereitzustellen oder zu empfangen (je nach Fall).

b. Leistungsstandard der Dienste

Commercewerk erbringt die Dienste mit angemessener Sorgfalt und Fachkenntnis, innerhalb der in diesem Vertrag festgelegten Fristen oder, falls keine Fristen bestimmt sind, innerhalb einer angemessenen Frist und (vorbehaltlich etwaiger Änderungen gemäß Abschnitt 1b) entsprechend den jeweiligen Leistungsbeschreibungen, die auf der Webseite zugänglich sind.

c. Risikoübernahme

Commercewerk hat keine besondere Beziehung zu oder Treuepflicht gegenüber dem Kunden. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass Commercewerk keinerlei Kontrolle über und keine Verpflichtung zur Handlung hinsichtlich sowie keine Haftung für Handlungen, Fehler oder Unterlassungen Dritter, wie Telekommunikationssysteme, Netzwerke oder Betreiber (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Unterbrechungen oder Beendigung der Verbindungen von Commercewerk oder Fehler bzw. Ausfälle deren Geräte oder Netzwerke) in den jeweiligen Rechtsgebieten, in denen diese tätig sind, hat.

d. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich anders geregelt und im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang werden die Webseite, die Dienste und Commercewerk-Inhalte „wie besehen“, „wie verfügbar“ und ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung bereitgestellt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Gewährleistungen der Qualität (z. B. hinsichtlich Latenz und Durchsatz) und Eignung für einen bestimmten Zweck sowie jegliche Gewährleistungen aufgrund von Handelsbrauch oder -gepflogenheiten. Commercewerk sowie dessen Lieferanten, Partner und Lizenzgeber und deren jeweilige Organe, Geschäftsführer, Mitarbeiter, sonstiges Personal und Vertreter übernehmen keine Gewähr (und schließen im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang hiermit ausdrücklich alle Gewährleistungen aus), dass: (i) die Webseite oder die Dienste (oder Mobilfunkanbieter) zu einem bestimmten Zeitpunkt oder an einem bestimmten Ort sicher oder verfügbar sind; (ii) Inhalte oder Software, die über die Webseite oder die Dienste zugänglich sind, frei von Viren oder sonstigen schädlichen Komponenten sind; (iii) die Inhalte auf den Webseiten oder Diensten (oder auf verlinkten Drittanbieter-Webseiten oder -diensten) korrekt, fehlerfrei, angemessen, rechtskonform oder vollständig sind; oder (iv) die Nutzung der Webseite oder Dienste die Anforderungen des Kunden erfüllt. Commercewerk übernimmt keine Gewähr, Befürwortung, Garantie oder Verantwortung für Inhalte, Kommunikation, Produkte oder Dienstleistungen von Dritten, die über die Webseite oder Dienste beworben oder angeboten werden, und soweit gesetzlich zulässig oder in diesem Vertrag nicht anders geregelt, ist Commercewerk nicht Partei und nicht verantwortlich für die Überwachung von Transaktionen zwischen Kunden und Dritten.

e. Vorbehalt von Rechten

Commercewerk behält sich das Recht vor, aber ist nicht verpflichtet, die Nutzung der Dienste durch den Kunden jederzeit und ohne Vorankündigung zu überwachen und zu prüfen, um die Einhaltung dieses Vertrags sicherzustellen. Commercewerk behält sich das Recht vor, jeweils nur im Einklang mit geltendem Recht und Vorschriften, Anwendungsinhalte abzulehnen, nicht zu übertragen oder zu veröffentlichen, zu sperren oder zu entfernen oder den Zugang des Kunden ganz oder teilweise zur Webseite oder zu den Diensten einzuschränken, auszusetzen oder zu beenden, wenn der Kunde oder ein Endnutzer gegen diesen Vertrag oder geltendes Recht verstößt. Sollte Commercewerk Inhalte aus den genannten Gründen sperren, entfernen oder anderweitig einschränken, können der Kunde, Endnutzer und andere Betroffene Commercewerk unter support@commercewerk.de kontaktieren. Commercewerk behält sich das Recht vor, tatsächliche, potenzielle oder angebliche Vertragsverstöße und Missbrauch der Webseite oder Dienste zu untersuchen, einschließlich der Kennzeichnung oder Aufforderung zur Entfernung oder Nichtübertragung potenziell illegaler oder verbotener Inhalte aufgrund von Hinweisen von Behörden oder Endnutzern. Commercewerk behält sich das Recht vor, zuständige Behörden oder Dritte (sofern gesetzlich zulässig) über Verstöße zu informieren und mit diesen zusammenzuarbeiten, einschließlich der Offenlegung von Details, Kopien oder Zugang zu Anwendungsinhalten sowie weiteren Informationen über den Kunden und/oder Endnutzer, soweit gesetzlich oder regulatorisch erforderlich. Commercewerk behält sich ferner vor, jeweils nur im Einklang mit geltendem Recht und Vorschriften auf Informationen zuzugreifen, diese zu lesen, zu sichern und offenzulegen, die nach vernünftigem Ermessen erforderlich sind, um (i) geltendes Recht, behördliche Anordnungen oder behördliche Anfragen zu erfüllen; (ii) diesen Vertrag durchzusetzen, einschließlich der Untersuchung möglicher Verstöße; (iii) Betrug, Sicherheits- oder technische Probleme zu erkennen, zu verhindern oder zu beheben; (iv) auf Supportanfragen zu reagieren; oder (v) die Rechte, das Eigentum oder die Sicherheit von Commercewerk, dessen Kunden, deren Endnutzern oder der Öffentlichkeit zu schützen. Der Kunde verpflichtet sich, Commercewerk alle Informationen bereitzustellen, die für die Untersuchung und Lösung von Problemen mit dem Kundenkonto erforderlich sind.

f. Keine Notfalldienste

Die Dienste von Commercewerk sind nicht für und dürfen nicht verwendet werden (i) in Verbindung mit Notfall-, öffentlichen Sicherheits- oder ähnlichen Diensten („Notfalldienste“); oder (ii) als Ersatz für primäre Telefondienste (z. B. Festnetz- oder Mobiltelefone), die zur Kontaktaufnahme mit Notfalldiensten genutzt werden. Der Kunde erkennt an, dass Commercewerk und dessen Lieferanten keine Verantwortung für die Weiterleitung von Notrufen an öffentliche Rettungsleitstellen übernehmen.

g. Beta-Dienste

Bestimmte Dienste können als „Beta-Version“ („Beta-Version“) eines Dienstes gekennzeichnet oder angeboten werden, welche möglicherweise oder auch nicht in Zukunft als vollwertiger kommerzieller Dienst veröffentlicht wird. Der Kunde ist nicht verpflichtet, Beta-Versionen zu nutzen, tut dies jedoch auf eigenes Risiko. Sofern nicht anders durch separate Bedingungen geregelt, wird Commercewerk für die Beta-Version keine Gebühren erheben, behält sich jedoch das Recht vor, für spätere Versionen, einschließlich potenzieller kommerzieller Veröffentlichungen, Gebühren zu verlangen. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass die Beta-Version nach alleinigem Ermessen von Commercewerk mehr oder weniger Funktionen oder andere Lizenzbedingungen als eine spätere kommerzielle Version enthalten kann. Commercewerk behält sich das Recht vor, spätere kommerzielle Versionen der Beta-Version nicht zu veröffentlichen. Ohne Einschränkung anderer Gewährleistungsausschlüsse oder Beschränkungen in diesem Vertrag (oder separaten Bedingungen für Beta-Versionen) erkennt der Kunde an, dass Beta-Versionen von Commercewerk nicht als für den kommerziellen Einsatz geeignet angesehen werden und Fehler enthalten können, die den ordnungsgemäßen Betrieb beeinträchtigen. Der Kunde erkennt an, dass die Nutzung von Beta-Versionen sporadische Unterbrechungen verursachen kann, die die Nutzung der Dienste beeinträchtigen können. Ungeachtet sonstiger Bestimmungen dieses Vertrags und im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang lehnt Commercewerk ausdrücklich alle Schäden ab, die aus der Nutzung von Beta-Versionen durch den Kunden entstehen. Die Existenz einer Beta-Version gilt als vertrauliche Information von Commercewerk. Die Support-Richtlinie gilt nicht für Beta-Versionen.

h. Löschung von Kundendaten

Sofern nicht schriftlich anders zwischen Commercewerk und dem Kunden vereinbart und vorbehaltlich der Bedingungen der Datenverarbeitungsvereinbarung, kann Commercewerk Kundendaten einschließlich Anwendungsinhalten periodisch löschen. Zudem wird keine Datenspeicherung garantiert, und Commercewerk übernimmt keine Haftung für Schäden, Verluste oder sonstige Folgen, die dem Kunden durch Verlust, Löschung oder Beschädigung seiner Daten entstehen.

10. Aussetzungen und Kündigungen.

a. Kündigung aus Belieben.

Der Kunde kann die Nutzung der Dienste jederzeit aus beliebigem Grund kündigen und sein Konto schließen (in diesem Fall endet dieser Vertrag automatisch), indem er den Anweisungen auf der Webseite folgt oder Commercewerk unter support@commercewerk.de kontaktiert. Commercewerk kann diesen Vertrag insgesamt mit einer Frist von 60 Tagen gegenüber dem Kunden kündigen.

b. Aussetzung der Dienste; Kündigung aus wichtigem Grund.

Commercewerk kann das Recht des Kunden, die Dienste zu nutzen und Endbenutzern die Nutzung zu gestatten, für eine angemessene Zeit aussetzen oder diesen Vertrag vollständig kündigen (und entsprechend das Recht des Kunden und der Endbenutzer zur Nutzung der Dienste beenden) aus wichtigem Grund, sofort nach Mitteilung an den Kunden: (i) wenn der Kunde gegen diesen Vertrag verstößt und dieser Verstoß entweder nicht behebbar ist oder der Kunde den Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach Benachrichtigung behoben hat; (ii) wenn der Kunde oder ein Endbenutzer gegen die Bestimmungen der AUP verstößt oder Commercewerk Grund zu der Annahme hat, dass der Kunde oder ein Endbenutzer gegen diese verstößt oder andere zur Verletzung auffordert; (iii) wenn eine Drittpartei geistige Eigentumsrechte in Bezug auf die Dienste gegen Commercewerk geltend macht; (iv) um Schäden zu verhindern, wenn Commercewerk vernünftigerweise glaubt, dass die Nutzung der Dienste durch den Kunden (A) ein Sicherheitsrisiko für den Dienst darstellt, (B) die Systeme von Commercewerk oder Dritten oder die Dienste negativ beeinflusst oder (C) betrügerisch ist; (v) wenn der Zugang von Commercewerk zu Drittanbieter-Software oder -Technologie, die zur Unterstützung der Dienste erforderlich ist, ausgesetzt oder beendet wird; (vi) im Falle der Liquidation des Kunden, Einleitung von Auflösungsverfahren, Veräußerung von Vermögenswerten, Einstellung des Geschäftsbetriebs, Abtretung zugunsten von Gläubigern oder falls der Kunde Gegenstand eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens wird; (vii) wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen gegenüber Commercewerk in Verzug ist oder eine von ihm angegebene Zahlungsmethode ungültig ist oder Zahlungen abgelehnt werden (und der Kunde das Problem nicht innerhalb von 15 Tagen nach Benachrichtigung durch Commercewerk behebt); oder (viii) wenn Commercewerk von einer Behörde angewiesen oder verpflichtet wird oder um geltendes Recht einzuhalten.

c. Wirkung der Aussetzung.

Im Falle einer Aussetzung der Nutzung oder des Zugangs des Kunden zu Diensten, ganz oder teilweise, aus welchem Grund auch immer: (i) fallen weiterhin Gebühren für die von Kunden weiterhin genutzten Dienste an, ungeachtet der Aussetzung; (ii) bleibt der Kunde für alle bis zum Aussetzungsdatum angefallenen Gebühren, Kosten und sonstigen Verpflichtungen verantwortlich; und (iii) alle Rechte des Kunden an den Diensten ruhen während der Aussetzungsdauer.

d. Wirkung der Kündigung und Fortbestand.

Nach Beendigung dieses Vertrags aus welchem Grund auch immer: (i) bleibt der Kunde für alle bis zum Wirksamkeitsdatum der Kündigung angefallenen Gebühren, Kosten und sonstigen Verpflichtungen verantwortlich; (ii) enden, soweit hierin nicht ausdrücklich anders geregelt, sämtliche Rechte und Lizenzen des Kunden aus diesem Vertrag sofort, und der Kunde muss die Nutzung der Dienste einstellen (und sicherstellen, dass alle Endbenutzer dies tun); und (iii) ein nach Vertragsende verbleibendes Guthaben auf dem Kundenkonto wird innerhalb von 20 Werktagen zurückerstattet. Alle Forderungen gegenüber Commercewerk im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie die Abschnitte 3; 5-8; 9d-e; 10d; und 11-15 bleiben auch nach Beendigung des Vertrags wirksam (zusätzlich zu anderen Bestimmungen, die ausdrücklich oder stillschweigend über das Vertragsende hinaus Gültigkeit behalten sollen). Nach einer Aussetzung oder Kündigung gemäß Abschnitt 10a kann der Kunde nach Verfügbarkeit eine Unterstützung nach Vertragsende von Commercewerk anfordern (z. B. zur Datenrückgewinnung), vorbehaltlich der Vorauszahlung anfallender Gebühren und der Annahme aller von Commercewerk schriftlich festgelegten Bedingungen. Zur Klarstellung: Verweise auf die Beendigung dieses Vertrags in Abschnitt 10 beziehen sich auf die Dienste, und jede Nutzung der Webseite durch oder im Auftrag des Kunden nach Vertragsende unterliegt weiterhin den entsprechenden Vertragsbedingungen.

11. Haftungsbeschränkung.

a. HAFTUNG NICHT AUSGESCHLOSSEN.

NICHTS IN DIESEM VERTRAG BEGRENZT DIE HAFTUNG BEIDER PARTEIEN FÜR: (I) BETRUG (EINSCHLIEßLICH BETRÜGERISCHER FALSCHDARSTELLUNG); (II) TOD ODER KÖRPERVERLETZUNG, VERURSACHT DURCH FAHRLÄSSIGKEIT; ODER (III) JEGLICHE ANDERE HAFTUNG, SOWEIT DIESE NACH ANWENDBAREM RECHT NICHT AUSGESCHLOSSEN ODER BESCHRÄNKT WERDEN KANN.

b. ALLGEMEINE HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE

VORBEHALTLICH ABSCHNITT 11a UND IM MAXIMAL ZULÄSSIGEN RAHMEN NACH ANWENDBAREM RECHT HAFTET Commercewerk ODER JEDE MIT Commercewerk VERBUNDENE GESELLSCHAFT, PARTNER, LIEFERANTEN, LIZENZGEBER ODER INHALTEANBIETER SOWIE JEDE IHRER JEWEILS ZUSTÄNDIGEN GESCHÄFTSFÜHRER, ORGANMITGLIEDER, MITARBEITER, VERTRETER ODER PERSONEN (ZUSAMMEN DIE „ Commercewerk PERSONEN“) NICHT AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM VERTRAG, SEI ES AUS VERTRAGSVERLETZUNG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIEßLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERLETZUNG GESETZLICHER PFLICHTEN ODER ANDERWEITIG, FÜR: (I) BESONDERE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, STRAFENDE, ERSATZWEISE ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART; (II) ENTGANGENEN GEWINN, GOODWILL, EINNAHMEN ODER GESCHÄFTSWERT; (III) SERVICE-GUTSCHRIFTEN, AUSFALLSTRAFEN ODER ÄHNLICHE ZAHLUNGEN, DIE VOM KUNDEN AN DRITTE ZU LEISTEN SIND; (IV) VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG ODER ZERSTÖRUNG VON DATEN; (V) UNTERBRECHUNG DES GESCHÄFTS; (VI) KOSTEN FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN, TECHNOLOGIEN, RECHTEN ODER DIENSTLEISTUNGEN; ODER (VII) DIE NUTZUNG ODER DIE UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER DIENSTE IM ZUSAMMENHANG MIT NOTFALLDIENSTEN.

c. HAFTUNGSOBERGRENZE.

VORBEHALTLICH ABSCHNITT 11a UND IM MAXIMAL ZULÄSSIGEN RAHMEN NACH ANWENDBAREM RECHT ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG DER Commercewerk PERSONEN AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM VERTRAG, SEI ES AUS VERTRAGSVERLETZUNG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIEßLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERLETZUNG GESETZLICHER PFLICHTEN ODER ANDERWEITIG, NICHT DEN HÖHEREN BETRAG VON 50.000 EUR ODER DEN GEBÜHREN, DIE TATSÄCHLICH AN Commercewerk IN DEN SECHS MONATEN VOR DEM EREIGNIS, DAS DEN ERSTEN ANSPRUCH AUSLÖST, GEZAHLT WURDEN.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand.

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der im Anhang 1 genannten Vertragspartei und ist entsprechend auszulegen, ohne Bezugnahme auf kollisionsrechtliche Bestimmungen. Unbeschadet der vorstehenden Regelung stimmt der Kunde zu, sich für Zwecke dieses Vertrags der Gerichtsbarkeit und dem Gerichtsstand der im Anhang 1 genannten Vertragspartei zu unterwerfen. DER KUNDE STIMMT ZU, DASS SOWEIT NACH ANWENDBAREM RECHT ZULÄSSIG, JEDE KLAGE, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER WEBSEITE ODER DEN DIENSTLEISTUNGEN ODER Commercewerk ERGIBT, INNERHALB VON EINEM (1) JAHR NACH ENTSTEHUNG DER KLAGE EINZUREICHEN IST. ANDERNFALLS IST DIESE KLAGE ENDGÜLTIG UNZULÄSSIG.

13. Schiedsgerichtsbarkeit und Streitbeilegung.

a. Lösung durch das Management.

Falls eine Partei eine Streitigkeit oder Forderung gegen die andere Partei hat, muss die streitende Partei die andere Partei darüber informieren. Die Parteien verpflichten sich, Streitigkeiten an ihre jeweilige Geschäftsführung weiterzuleiten, die sich in gutem Glauben bemühen wird, die Streitigkeit durch Beratung und Verhandlungen innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung gütlich und für beide Parteien zufriedenstellend zu lösen. Sofern nicht in Abschnitt 13e anders geregelt, darf keine Partei ein Gerichts-, Verwaltungs-, Schieds- oder anderes Verfahren in Bezug auf die Streitigkeit einleiten, bevor solche Beratungen und Verhandlungen erfolgt sind.

b. Verbindliche Schiedsgerichtsbarkeit.

Sollten die Verhandlungen innerhalb von 30 Tagen keine Einigung erzielen und/oder ein Verfahren vor dem Amtsgericht aufgrund der Größe oder Art der Forderung nicht möglich sein, müssen gemäß Abschnitt 13e alle Streitigkeiten durch eine verbindliche Schiedsgerichtsbarkeit vor einem einzelnen Schiedsrichter in englischer Sprache beigelegt werden. Diese Schiedsabrede soll unter geltendem Recht möglichst weit ausgelegt werden. Die Einleitung eines Schiedsverfahrens hindert Commercewerk oder den Kunden nicht daran, die Dienstleistungen gemäß diesem Vertrag zu kündigen.

c. Ort und Verfahren.

Eine Partei, die Schiedsgerichtsbarkeit anstrebt, muss der anderen Partei zunächst eine Streitmitteilung senden, in der Art und Grundlage der Streitigkeit sowie die konkret begehrte Abhilfe beschrieben werden. Ort und Forum der Schiedsgerichtsbarkeit sind in Anhang 1 festgelegt und richten sich nach den anwendbaren Schiedsgerichtsregeln und -verfahren. Diese Streitbeilegungsregelung unterliegt dem anwendbaren Schiedsgerichtsgesetz des jeweiligen Gerichtsstands und nicht einem staatlichen oder nationalen Schiedsrecht. Der Betrag eines von Kunde oder Commercewerk gemachten Vergleichsangebots wird dem Schiedsrichter erst nach dessen Entscheidung über den Anspruch offengelegt. Das Schiedsurteil kann bei jedem zuständigen Gericht vollstreckt werden. Ungeachtet geltenden Rechts darf der Schiedsrichter keine Schadensersatz- oder sonstigen Ansprüche zusprechen, die im Widerspruch zu diesem Vertrag stehen. Die obsiegende Partei in einem Verfahren zur Durchsetzung dieses Vertrags hat Anspruch auf Erstattung ihrer angemessenen Anwaltskosten und Auslagen.

d. Verzicht auf Jury-Prozess und Sammelklage.

Jede Partei verzichtet auf das Recht auf ein Geschworenenverfahren für hierunter fallende Ansprüche. Der Schiedsrichter darf nur zugunsten der einzelnen Partei, die eine Klage erhebt, und nur im Umfang des individuellen Anspruchs Entschädigungen zusprechen. Der Schiedsrichter darf keine Sonder-, indirekten, Straf-, beiläufigen oder Folgeschäden zusprechen. DER KUNDE DARF ANSPRÜCHE GEGEN Commercewerk NUR IN SEINER INDIVIDUELLEN EIGENSCHAFT UND NICHT ALS KLAEGER ODER MITGLIED EINER KLASSEN- ODER VERTRETERKLAGE ERHEBEN UND VERZICHTET AUSDRÜCKLICH AUF DAS RECHT, EINE SAMMELKLAGE EINZUREICHEN. Der Schiedsrichter darf nicht die Ansprüche mehrerer Personen oder Unternehmen zusammenfassen oder über Vertreter- oder Sammelklagen entscheiden.

e. Billige Rechtsmittel.

Ungeachtet des Vorstehenden ist jede Partei berechtigt, ihre geistigen Eigentumsrechte jederzeit vor einem zuständigen Gericht durchzusetzen und billige Rechtsmittel (equitable relief) zu beantragen.